Auf die Kanaren auswandern?
Das sollte man beachten!
(gefunden auf:
https://www.teneriffa-news.com/news/la-palma)
Aktualisiert: 2.1.2024
um 8:36 Uhr / Lesedauer: 6 Minuten
Wer den Wohnsitz auf die
Kanaren verlagern möchte, muss vieles beachten. Um beim Finanzamt ein böses
Erwachen zu vermeiden, sollte man sich genau erkundigen. Unser Experte Dr.
Rainer Fuchs klärt auf.
Ein Umzug auf die
Kanaren ist mit großem Aufwand verbunden.
Der Melde-Wohnsitz ist
eine Schlüsselfrage für alle Residenten, die längere Zeit in Spanien leben. Sie
spielt für viele wichtige Fragen eine Rolle. Egal, ob es um das
anzuwendende Erbrecht geht, den Arztbesuch, den Führerschein, das Arbeiten im Homeoffice – oder um die Steuer.
Mit der spanischen
Steuerbehörde ist nicht zu spaßen. Das musste jüngst auch eine sehr
bekannte kolumbianische Sängerin leidvoll und äußerst kostspielig erfahren. Nun
ist leider die Feststellung, wo denn der steuerliche Wohnsitz im Sinne der
Gesetze und Regelungen beider Staaten liegt, alles andere als einfach. Denn es
kommt nicht auf die Formalien an, also wo Sie wann gemeldet sind.
Entscheidend ist
vielmehr, wo Sie im Sinne des Steuerrechts “ansässig” sind. Das ist,
vereinfacht gesprochen, Ihr Lebensmittelpunkt. Doch wo liegt der eigentlich?
Ist er für mich als Deutscher nicht immer Deutschland? Oder schon dann
Spanien, wenn ich dort gemeldet und registriert bin?
Kanaren: Wohnsitz und
die spanische Steuer
Viele Residenten
verschließen angesichts dieser schon begrifflichen Unsicherheiten die Augen und
unternehmen nichts. Bis das spanische Finanzamt sie mit einer Nachforderung für
die vergangenen vier bis fünf Jahre unsanft weckt. Das reale Beispiel
einer kolumbianischen Sängerin dient als Anschauungsmaterial und Warnung.
Nach vier Jahren harter,
vergeblicher Verhandlungen der Anwälte mit den spanischen Steuerbehörden, wurde
sie wegen Steuerhinterziehung in Barcelona angeklagt. Acht Jahre und zwei
Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 23,5 Millionen Euro forderte die
spanische Staatsanwaltschaft.
Bis zuletzt hatte sich
die Sängerin für unschuldig erklärt. Dann jedoch gestand die
Multi-Millionärin ihre Schuld ein und akzeptierte eine Freiheitsstrafe von drei
Jahren, die sie jedoch nicht antreten muss. Stattdessen wird sie 7,3 Millionen
Euro zur Wiedergutmachung des Schadens überweisen. Hinzu kommt eine
Zahlung von 432.000 Euro. Zuvor hatte sie bereits 17 Millionen Euro Steuern und
Zinsen nachgezahlt.
Dauerurlaub auf den
Kanaren: Steuerpflicht in Spanien nach 183 Tagen vor Ort
Was wurde ihr vorgeworfen?
Sie soll in den Jahren 2012 bis 2014 nicht wie vorgegeben im Steuerparadies auf
den Bahamas, sondern an mindestens 183 Tagen des Jahres in Spanien gelebt
haben. Damit wäre sie dort steuerpflichtig gewesen. Sie bestreitet dies, da sie
bekanntermaßen viel in der Welt unterwegs gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft
hatte jedoch rund 120 Zeugen aufgeboten, die bestätigen sollten, dass die
Sängerin zu ihrem Lebensmittelpunkt und ihrer Ansässigkeit falsche Angaben
gemacht und damit in den Jahren 2012 bis 2014 das spanische Finanzamt um knapp
14,5 Millionen Euro betrogen habe. Sie sei 2011 zu ihrem Partner nach Barcelona
gezogen. Doch als steuerlichen Wohnsitz habe sie die Bahamas angegeben.
Sie ist nicht die
Einzige, auf die der spanische Fiskus ein Auge geworfen hat. So musste ein
Fußballprofi zwölf Millionen Euro Steuern nachzahlen und konnte eine
Haftstrafe nur durch Zahlung einer viertel Million Euro abwenden. Ein anderer
musste im Jahr 2018 satte 18,8 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Und für
die Sängerin ist die Sache noch nicht ausgestanden: Sie muss mit einer weiteren
Anklage wegen hinterzogener Einkommen- und Vermögensteuer in Höhe von 6,7
Millionen Euro im Jahr 2018 rechnen.
Spanische Steuer: Was
müssen deutsche Residenten auf den Kanaren beachten?
Nur die wenigsten
Menschen werden einen weiteren Wohnsitz im einem “Steuerparadies” vorweisen
können. Meist liegt dieser doch eher in Deutschland, wo insgesamt ähnliche
Steuersätze gelten wie in Spanien. Auch wird es nicht so schnell um mehrstellige Millionenbeträge gehen. Allerdings liegt der
Spitzensteuersatz in Spanien mit 52 Prozent merklich höher als in der Heimat.
Dort gelten 46 Prozent.
Wird aufgedeckt, dass
jemand in Wahrheit in Spanien steuerpflichtig war, kann die spanische Steuer
der letzten vier bis fünf Jahre nachgefordert werden. Das sind unter
Umständen beträchtliche Beträge. Außerdem drohen in Spanien besonders hohe
Strafzahlungen, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß erklärt wurde – ganz
abgesehen von möglichen Haftstrafen.
Können Sie dann
wenigstens die in Deutschland gezahlte Steuer zurückverlangen? Der
deutsch-spanische Steuerrechtsexperte, Rechtsanwalt Frank Müller, hält das für eine
Einzelfall-Entscheidung, in dem die genauen Umstände, die Zeitdauer und
möglicherweise auch das Verhalten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen
sind.
Insgesamt erscheint es
dem Experten fraglich, denn der Aufbau einer vorsätzlichen Konstruktion zur
Vermeidung von Steuern im Ausland mit nachfolgenden Rückerstattungsansprüchen
könnte, bei deren Fehlgehen, den auch vom Bundesfinanzhof anerkannten
Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen. Lassen Sie es also lieber nicht
darauf ankommen!
Wie können deutsche
Kanaren-Residenten die spanische Steuerfalle vermeiden?
Das deutsch-spanische
Doppelbesteuerungsabkommen sowie die nationale spanische Gesetzgebung legen
fest, dass es für die Steuerpflicht – vereinfacht gesagt – darauf
ankommt, in welchem Staat überwiegend gelebt wird, wo also der
Lebensmittelpunkt liegt. Im Steuerrecht wird statt vom Wohnsitz von der
“Ansässigkeit” in dem einen oder anderen Staat gesprochen.
Dies wird im Normalfall
mit der 183-Tage-Regel festgestellt: Wo der Steuerpflichtige mehr als die
Hälfte des Jahres gelebt hat, müssen die Steuern gezahlt werden. Der brave
Deutsche wird sich in diesem Fall mit dem “modelo
030” bei seinem zuständigen Finanzamt anmelden. Außerdem wird er mit dem “modelo 720” seinen Besitz in Deutschland erklären, sofern
dessen Wert 50.000 Euro übersteigt.
Das alles hat nichts zu
tun mit der Anmeldung bei der Gemeinde (empadronamiento)
und der nach drei Monaten Aufenthalt vorgeschriebenen Registrierung bei der
Ausländerbehörde (registro). Beides sagt bekanntlich
nichts aus über die “Ansässigkeit” oder den wahren Lebensmittelpunkt, kann
jedoch von den Finanzbehörden als Indiz für eine Ansässigkeit
herangezogen werden, das dann vom Betroffenen widerlegt werden muss.
Auch die N.I.E., die wohl jeder besitzt, der sich etwas länger in
Spanien aufhält, ist nur die spanische Steuernummer für Ausländer. Sie
ist Voraussetzung für fast jede wirtschaftliche Betätigung – von der
Eröffnung des Bankkontos bis zur Zahlung der Stromrechnung. Sie sagt jedoch
nichts über Ansässigkeit und Wohnsitz aus. Allerdings haben Sie bei der
Beantragung der N.I.E. ein Feld angekreuzt: “residente” oder “non residente”.
Dabei sollten Sie darauf achten, gegebenenfalls “non residente” anzukreuzen, um
nicht in den Fokus der Steuerbehörde zu geraten.
Lebensmittelpunkt
Kanaren: Wie wird die 183-Tage-Regel in Spanien ermittelt?
Sind die Finanzbehörden
erst einmal auf einen möglichen Steuersünder aufmerksam geworden, sind sie in
ihrer Ermittlung inzwischen äußerst findig. Sie untersuchen die Strom- und
Wasserrechnungen, Bankauszüge und Kreditkartenabrechnungen. Deshalb sollten
alle Reisen nach Deutschland und zurück nach Spanien genau dokumentiert und
Reisebelege unbedingt verwahrt werden.
Im Fall der Sängerin hat
die Staatsanwaltschaft die Zeugen benannt, nachdem die Ermittler intensiv in
der Umgebung recherchiert hatten: Sie befragten Nachbarn, Visagisten, Friseure,
Gynäkologen und Tanzlehrer – um nur einige zu nennen. Doch selbst wenn Sie
danach auf mehr als 183 Tage in Spanien kommen, ist nicht alles verloren. Sie
können Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland auch dadurch nachweisen,
dass Sie besonders enge Bindungen nach Deutschland haben. Primär geht es
um eine Berufstätigkeit in Deutschland, auch im Homeoffice.
Wichtig ist allerdings
auch der private Bereich: So können Ehepartner und Kinder im deutschen
Eigenheim leben, pflegebedürftige Eltern zu betreuen sein, Mitgliedschaften in
Vereinen bestehen, auch Parteiä̈mter
wahrzunehmen sein, regelmäßig deutsche Ärzte aufgesucht werden. Die Liste ist
nicht vollständig und kann zu erweitern sein, wenn die Beispiele nur die enge
Beziehung zu Deutschland belegen, wo sich der “Lebensmittelpunkt” befinden
muss. Die berühmte (Schein-)Wohnung bei den Kindern in der Heimat ist hingegen
keine gute Idee. Im Ernstfall ist eine solche Briefkastenadresse wertlos.
Hilfreich kann jedoch eine “Ansässigkeitsbescheinigung” des deutschen
Finanzamts sein, die dem spanischen Fiskus allerdings nicht immer genügt.
Steuerfalle
Langzeiturlaub auf den Kanaren? Das Experten-Fazit
Wer eine deutsche
gesetzliche Rente bezieht oder bei der Ausländerbehörde registriert ist, muss
damit rechnen, Post vom Finanzamt zu erhalten. Spanische und deutsche
Steuerbehörden tauschen ihre Erkenntnisse aus. Wenn Sie das Gefühl haben,
Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien zu haben, doch vom Fiskus noch nicht
angeschrieben wurden, stellt sich die Frage, wie Sie sich verhalten sollten. Ob
die spanische Steuer unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens für
Sie nachteilig ist, kann nur ein Steuerberater in Gänze beurteilen.
Wenn Sie weiter unter
dem Radar bleiben wollen, denken Sie daran, dass an Ihren Lebensmittelpunkt
weitere Rechtsfolgen geknüpft sind, wie die Vermögens- und
Erbschaftsteuer. Und die Frage, ob deutsches oder spanisches Erbrecht gilt.
Letztes kann posthum zu großen Streitigkeiten führen, da im spanischen Erbrecht
zum Beispiel Ehepartner gegenüber den Kindern stark benachteiligt werden.
Der Autor dieses
Beitrags, Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuchs, war viele Jahre an der Deutschen
Botschaft in Madrid tätig. Er kennt die Probleme deutscher Residenten aus
eigener Erfahrung und hat ein Standardwerk für Deutsche in Spanien
verfasst: "Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne". Der
Experten-Ratgeber ist in aktualisierter 4. Auflage und auf mehr als 300 Seiten
erweitert erschienen. Erhältlich ist der Ratgeber im Buchhandel und bei Amazon.
Was
kann – bzw. wird - bei Nichtbeachten des oben Genannten eintreten??