Auf
die Kanaren auswandern? Das sollte man beachten!
(gefunden
auf: https://www.teneriffa-news.com/news/la-palma)
Aktualisiert:
2.1.2024 um 8:36 Uhr / Lesedauer: 6 Minuten
Wer den Wohnsitz auf die Kanaren verlagern möchte, muss vieles beachten. Um
beim Finanzamt ein böses Erwachen zu vermeiden, sollte man sich genau
erkundigen. Unser Experte Dr. Rainer Fuchs klärt auf.
Ein
Umzug auf die Kanaren ist mit großem Aufwand verbunden.
Der Melde-Wohnsitz ist eine Schlüsselfrage für alle Residenten, die längere
Zeit in Spanien leben. Sie spielt für viele wichtige Fragen eine Rolle.
Egal, ob es um das anzuwendende Erbrecht geht, den Arztbesuch, den
Führerschein, das Arbeiten im Homeoffice – oder um die Steuer.
Mit der spanischen Steuerbehörde ist nicht zu spaßen. Das musste
jüngst auch eine sehr bekannte kolumbianische Sängerin leidvoll und äußerst
kostspielig erfahren. Nun ist leider die Feststellung, wo denn der steuerliche
Wohnsitz im Sinne der Gesetze und Regelungen beider Staaten liegt, alles andere
als einfach. Denn es kommt nicht auf die Formalien an, also wo Sie wann
gemeldet sind.
Entscheidend ist vielmehr, wo Sie im Sinne des Steuerrechts “ansässig”
sind. Das ist, vereinfacht gesprochen, Ihr Lebensmittelpunkt. Doch wo liegt der
eigentlich? Ist er für mich als Deutscher nicht immer Deutschland? Oder
schon dann Spanien, wenn ich dort gemeldet und registriert bin?
Kanaren:
Wohnsitz und die spanische Steuer
Viele Residenten verschließen angesichts dieser schon begrifflichen
Unsicherheiten die Augen und unternehmen nichts. Bis das spanische Finanzamt
sie mit einer Nachforderung für die vergangenen vier bis fünf Jahre
unsanft weckt. Das reale Beispiel einer kolumbianischen Sängerin dient als
Anschauungsmaterial und Warnung.
Nach vier Jahren harter, vergeblicher Verhandlungen der Anwälte mit den
spanischen Steuerbehörden, wurde sie wegen Steuerhinterziehung in Barcelona
angeklagt. Acht Jahre und zwei Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 23,5
Millionen Euro forderte die spanische Staatsanwaltschaft.
Bis zuletzt hatte sich die Sängerin für unschuldig erklärt.
Dann jedoch gestand die Multi-Millionärin ihre Schuld ein und akzeptierte eine
Freiheitsstrafe von drei Jahren, die sie jedoch nicht antreten muss.
Stattdessen wird sie 7,3 Millionen Euro zur Wiedergutmachung des Schadens überweisen.
Hinzu kommt eine Zahlung von 432.000 Euro. Zuvor hatte sie bereits 17 Millionen
Euro Steuern und Zinsen nachgezahlt.
Dauerurlaub
auf den Kanaren: Steuerpflicht in Spanien nach 183 Tagen vor Ort
Was wurde ihr vorgeworfen? Sie soll in den Jahren 2012 bis 2014 nicht wie
vorgegeben im Steuerparadies auf den Bahamas, sondern an mindestens 183 Tagen
des Jahres in Spanien gelebt haben. Damit wäre sie dort steuerpflichtig
gewesen. Sie bestreitet dies, da sie bekanntermaßen viel in der Welt unterwegs
gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch rund 120 Zeugen aufgeboten, die
bestätigen sollten, dass die Sängerin zu ihrem Lebensmittelpunkt und ihrer
Ansässigkeit falsche Angaben gemacht und damit in den Jahren 2012 bis 2014 das
spanische Finanzamt um knapp 14,5 Millionen Euro betrogen habe. Sie sei 2011 zu
ihrem Partner nach Barcelona gezogen. Doch als steuerlichen Wohnsitz habe sie
die Bahamas angegeben.
Sie ist nicht die Einzige, auf die der spanische Fiskus ein Auge geworfen
hat. So musste ein Fußballprofi zwölf Millionen Euro Steuern nachzahlen
und konnte eine Haftstrafe nur durch Zahlung einer viertel Million Euro
abwenden. Ein anderer musste im Jahr 2018 satte 18,8 Millionen Euro Steuern
nachzahlen. Und für die Sängerin ist die Sache noch nicht ausgestanden:
Sie muss mit einer weiteren Anklage wegen hinterzogener Einkommen- und
Vermögensteuer in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2018 rechnen.
Spanische
Steuer: Was müssen deutsche Residenten auf den Kanaren beachten?
Nur die wenigsten Menschen werden einen weiteren Wohnsitz im einem
“Steuerparadies” vorweisen können. Meist liegt dieser doch eher in Deutschland,
wo insgesamt ähnliche Steuersätze gelten wie in Spanien. Auch wird es
nicht so schnell um mehrstellige Millionenbeträge gehen. Allerdings liegt der
Spitzensteuersatz in Spanien mit 52 Prozent merklich höher als in der Heimat.
Dort gelten 46 Prozent.
Wird aufgedeckt, dass jemand in Wahrheit in Spanien steuerpflichtig war,
kann die spanische Steuer der letzten vier bis fünf Jahre nachgefordert
werden. Das sind unter Umständen beträchtliche Beträge. Außerdem drohen in
Spanien besonders hohe Strafzahlungen, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß erklärt
wurde – ganz abgesehen von möglichen Haftstrafen.
Können Sie dann wenigstens die in Deutschland gezahlte Steuer
zurückverlangen? Der deutsch-spanische Steuerrechtsexperte, Rechtsanwalt Frank Müller, hält das für eine
Einzelfall-Entscheidung, in dem die genauen Umstände, die Zeitdauer und
möglicherweise auch das Verhalten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen
sind.
Insgesamt erscheint es dem Experten fraglich, denn der Aufbau einer
vorsätzlichen Konstruktion zur Vermeidung von Steuern im Ausland mit
nachfolgenden Rückerstattungsansprüchen könnte, bei deren Fehlgehen, den auch
vom Bundesfinanzhof anerkannten Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen.
Lassen Sie es also lieber nicht darauf ankommen!
Wie
können deutsche Kanaren-Residenten die spanische Steuerfalle vermeiden?
Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen sowie die nationale
spanische Gesetzgebung legen fest, dass es für die Steuerpflicht –
vereinfacht gesagt – darauf ankommt, in welchem Staat überwiegend gelebt wird,
wo also der Lebensmittelpunkt liegt. Im Steuerrecht wird statt vom Wohnsitz von
der “Ansässigkeit” in dem einen oder anderen Staat gesprochen.
Dies wird im Normalfall mit der 183-Tage-Regel festgestellt: Wo der
Steuerpflichtige mehr als die Hälfte des Jahres gelebt hat, müssen die Steuern
gezahlt werden. Der brave Deutsche wird sich in diesem Fall mit dem “modelo
030” bei seinem zuständigen Finanzamt anmelden. Außerdem wird er mit dem
“modelo 720” seinen Besitz in Deutschland erklären, sofern dessen Wert 50.000
Euro übersteigt.
Das alles hat nichts zu tun mit der Anmeldung bei der Gemeinde
(empadronamiento) und der nach drei Monaten Aufenthalt vorgeschriebenen
Registrierung bei der Ausländerbehörde (registro). Beides sagt bekanntlich
nichts aus über die “Ansässigkeit” oder den wahren Lebensmittelpunkt, kann
jedoch von den Finanzbehörden als Indiz für eine Ansässigkeit
herangezogen werden, das dann vom Betroffenen widerlegt werden muss.
Auch die N.I.E., die wohl jeder besitzt, der sich etwas länger in Spanien aufhält,
ist nur die spanische Steuernummer für Ausländer. Sie ist Voraussetzung
für fast jede wirtschaftliche Betätigung – von der Eröffnung des
Bankkontos bis zur Zahlung der Stromrechnung. Sie sagt jedoch nichts über
Ansässigkeit und Wohnsitz aus. Allerdings haben Sie bei der Beantragung der
N.I.E. ein Feld angekreuzt: “residente” oder “non residente”. Dabei sollten Sie
darauf achten, gegebenenfalls “non residente” anzukreuzen, um nicht in den
Fokus der Steuerbehörde zu geraten.
Lebensmittelpunkt
Kanaren: Wie wird die 183-Tage-Regel in Spanien ermittelt?
Sind die Finanzbehörden erst einmal auf einen möglichen Steuersünder
aufmerksam geworden, sind sie in ihrer Ermittlung inzwischen äußerst findig.
Sie untersuchen die Strom- und Wasserrechnungen, Bankauszüge und
Kreditkartenabrechnungen. Deshalb sollten alle Reisen nach Deutschland und
zurück nach Spanien genau dokumentiert und Reisebelege unbedingt verwahrt
werden.
Im Fall der Sängerin hat die Staatsanwaltschaft die Zeugen benannt, nachdem
die Ermittler intensiv in der Umgebung recherchiert hatten: Sie befragten
Nachbarn, Visagisten, Friseure, Gynäkologen und Tanzlehrer – um nur einige zu
nennen. Doch selbst wenn Sie danach auf mehr als 183 Tage in Spanien kommen,
ist nicht alles verloren. Sie können Ihren Lebensmittelpunkt in
Deutschland auch dadurch nachweisen, dass Sie besonders enge Bindungen nach
Deutschland haben. Primär geht es um eine Berufstätigkeit in Deutschland,
auch im Homeoffice.
Wichtig ist allerdings auch der private Bereich: So können Ehepartner
und Kinder im deutschen Eigenheim leben, pflegebedürftige Eltern zu betreuen
sein, Mitgliedschaften in Vereinen bestehen, auch Parteiä̈mter
wahrzunehmen sein, regelmäßig deutsche Ärzte aufgesucht werden. Die Liste ist
nicht vollständig und kann zu erweitern sein, wenn die Beispiele nur die enge
Beziehung zu Deutschland belegen, wo sich der “Lebensmittelpunkt” befinden
muss. Die berühmte (Schein-)Wohnung bei den Kindern in der Heimat ist hingegen
keine gute Idee. Im Ernstfall ist eine solche Briefkastenadresse wertlos.
Hilfreich kann jedoch eine “Ansässigkeitsbescheinigung” des deutschen
Finanzamts sein, die dem spanischen Fiskus allerdings nicht immer genügt.
Steuerfalle
Langzeiturlaub auf den Kanaren? Das Experten-Fazit
Wer eine deutsche gesetzliche Rente bezieht oder bei der Ausländerbehörde
registriert ist, muss damit rechnen, Post vom Finanzamt zu erhalten. Spanische
und deutsche Steuerbehörden tauschen ihre Erkenntnisse aus. Wenn Sie das Gefühl
haben, Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien zu haben, doch vom Fiskus noch nicht
angeschrieben wurden, stellt sich die Frage, wie Sie sich verhalten sollten. Ob
die spanische Steuer unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens für
Sie nachteilig ist, kann nur ein Steuerberater in Gänze beurteilen.
Wenn Sie weiter unter dem Radar bleiben wollen, denken Sie daran, dass an
Ihren Lebensmittelpunkt weitere Rechtsfolgen geknüpft sind, wie die
Vermögens- und Erbschaftsteuer. Und die Frage, ob deutsches oder spanisches
Erbrecht gilt. Letztes kann posthum zu großen Streitigkeiten führen, da im
spanischen Erbrecht zum Beispiel Ehepartner gegenüber den Kindern stark
benachteiligt werden.
Der Autor dieses Beitrags, Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuchs, war viele Jahre
an der Deutschen Botschaft in Madrid tätig. Er kennt die Probleme deutscher
Residenten aus eigener Erfahrung und hat ein Standardwerk für Deutsche in
Spanien verfasst: "Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne". Der
Experten-Ratgeber ist in aktualisierter 4. Auflage und auf mehr als 300 Seiten erweitert
erschienen. Erhältlich ist der Ratgeber im Buchhandel und bei Amazon.